Vollamortisationsvertrag
Hierbei übernimmt der Leasingnehmer sämtliche Kosten über die komplette Laufzeit.
Diese Kosten gehen über die Anschaffung bis zur Refinanzierung. Die Laufzeit beträgt
zwischen 40% und 90% der AfA-Dauer.
Nach Vertragsende hat der Leasingnehmer die Möglichkeit das Objekt für den Marktwert
zu kaufen, den Leasingvertrag zu verlängern oder das Objekt an die Leasinggesellschaft zurück zu geben.
Wichtig ist, dass Vollamortisationsverträge nicht kündbar sind.
Teilamortisationsvertrag
Bei der Teilamortisation wird nur ein Teil der Anschaffungskosten abgedeckt.
Aus diesem Grund sind die Leasingraten im Gegensatz zur Vollamortisation geringer.
Die Laufzeit beträgt zwischen 40% und 90% der AfA-Dauer.
Am Ende der Laufzeit ist noch ein zuvor kalkulierter Restwert offen. Für die Leasingnehmer
stehen nach Beendigung der Vertragslaufzeit folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Der Leasingvertrag kann verlängert werden oder ein Andienungsrecht durch die Leasinggesellschaft.
Wichtig ist auch hier, dass der Teilamortisationsvertrag nicht kündbar ist.
Mietkauf
Beim Mietkauf können die Laufzeit sowie die monatliche Schlussrate frei gestaltet werden.
Hierbei werden die Gesamtkosten eines Anschaffungsobjektes über eine vertraglich vereinbarte
Laufzeit verteilt und durch monatliche Zahlungen gedeckt.
Der/die Mietkäufer/in ist bereits ab Vertragsbeginn wirtschaftlicher Eigentümer/in des Objektes und
mit Zahlung der letzten Rate automatisch zivilrechtliche/r Eigentümer/in.
Die Umsatzsteuer ist direkt zu Vertragsbeginn auf alle Mietkaufraten inklusive der Schlussrate fällig.
Unsere Leistungen im Überblick:
• Operatingleasing
• Sale and Lease Back
• Sale and Mietkauf Back
• Spezialleasing
• Flottenleasing