Anlagentechnik

Reagieren Sie auf die neue Düngeverordnung
Seit Juni 2017 ist die neue Düngeverordnung zur Einhaltung der europaweiten Nitratrichtlinie wirksam.
Die Bundesregierung hat mit der Novellierung auf das Drängen der EU-Kommission reagiert, um die Stickstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft zu senken.
Aber was bedeutet die neue DüV für die Landwirtschaft? Diese ist so konzipiert, dass die Betriebe genau auflisten müssen, welche Art und Menge an Dünger produziert wird und wie dieser ausgebracht bzw. verkauft wird.
Anschließend wird kontrolliert, ob die Angaben zur Betriebs- bzw. Flächengröße passen. Bei Nichteinhaltung der Ausbringungsmengen bzw. Falschangaben drohen dem Betrieb hohe Strafen.
Um für diese neue Problemstellung eine Lösung bzw. Erleichterung zu schaffen, haben wir mit mehreren Partnern Finanzierungskonzepte für Produkte der Lagerung und Abwasseraufbereitung entwickelt.
Durch die Schaffung von neuen Lagerkapazitäten können Spitzen ausgeglichen werden und die Ausbringung des Düngers besser gesteuert werden.
Die Behandlung von Abwasser ist ebenfalls ein großes Thema, um die Abwasservorschriften einzuhalten. Hierfür haben wir ebenfalls den passenden Partner, welcher sich auf die Abwasseraufbereitung spezialisiert hat.
Der große Vorteil gegenüber Gruben und immobilen Objekten ist, dass die Produkte unserer Partner über lange Laufzeiten im Mietkauf und im Leasing finanziert werden können.
Sprechen Sie uns gerne an, um detaillierte Informationen über die Produkte und Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten.